Bekanntmachung im Detail
Öffentliche Bekanntmachung der Jahresrechnung 2019
Auslegungshinweis
Entsprechend § 80 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) werden die festgestellte Jahresrechnung 2019 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes öffentlich bekannt gemacht
Der Beschluss 12/2020/05 des Gemeinderates Unterbreizbach über die Feststellung der Jahresrechnung 2019 und der Beschluss 12/2020/06 des Gemeinderates Unterbreizbach über die Entlastung des Bürgermeisters wurden bereits im Amtsblatt vom 10.12.2020 (Nr. 25/20) veröffentlicht.
Die o.g. Unterlagen liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 18.01.2021 bis 31.01.2021 während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Unterbreizbach, Heinrich-Heine-Str. 3 öffentlich aus.
Unterbreizbach, den 14.12.2020
(Siegel) Gemeinde Unterbreizbach
Ernst
Bürgermeister
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