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Inhalt

Bekanntmachung im Detail

Öffentliche Bekanntmachung der Jahresrechnung 2019

Auslegungshinweis

Entsprechend § 80 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) werden die festgestellte Jahresrechnung 2019 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes öffentlich bekannt gemacht

Der Beschluss 12/2020/05 des Gemeinderates Unterbreizbach über die Feststellung der Jahresrechnung 2019 und der Beschluss 12/2020/06 des Gemeinderates Unterbreizbach über die Entlastung des Bürgermeisters wurden bereits im Amtsblatt vom 10.12.2020 (Nr. 25/20) veröffentlicht.           

Die o.g. Unterlagen liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 18.01.2021 bis 31.01.2021 während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Unterbreizbach,  Heinrich-Heine-Str. 3 öffentlich aus.

Unterbreizbach, den 14.12.2020 

(Siegel)                                                                      Gemeinde Unterbreizbach
                                                                                  Ernst
                                                                                  Bürgermeister


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