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Bekanntmachung im Detail

Nächster Fälligkeitstermin für Steuern und Abgaben am 15. August 2024

Um Mahnungen und damit verbundene Mahngebühren sowie möglicherweise Säumniszuschläge zu vermeiden, möchte die Gemeindeverwaltung Unterbreizbach darauf hinweisen, dass am 15. August 2024 der nächste Fälligkeitstermin im Jahr 2024 für die Zahlung von Steuern und Abgaben ist.

Sollten Sie der Gemeindekasse bereits ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, wird die offene Forderung zum 15.08.2024 von Ihrem Konto abgebucht. Falls Sie diese Variante zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs nutzen möchten, bitten wir Sie, das SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) auszufüllen und der Gemeindekasse zuzusenden.

Dieses Formular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Unterbreizbach: www.unterbreizbach.de/buergerservice/formulare/html. 

Darüber hinaus können Sie neben der Bareinzahlung zu den üblichen Öffnungszeiten im Zimmer 206 (Kasse) auch die Möglichkeit der Überweisung nutzen. Für Zahlungen an die Gemeinde Unterbreizbach stehen folgende Konten zur Verfügung:

Bankverbindungen:

Gläubiger-ID:                       DE79 ZZZ0 0000 0752 74

Wartburg-Sparkasse
IBAN                          DE60 8405 5050 0000 1039 93

VR-Bank NordRhön eG
IBAN                          DE82 5306 1230 0003 4104 20

VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG
IBAN                          DE19 8409 4754 0102 1926 08


Der nächste Steuertermin ist der 15. November 2024.

 

 

 


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