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Bekanntmachung im Detail

Fälligkeit von Grundsteuer und Gewerbesteuer

Die Gemeindekasse sowie die Steuerabteilung der Gemeinde Unterbreizbach weißt auf den Zahlungstermin für die Gewerbesteuer und Grundsteuer am

                      15. August 2022

hin.

Steuerpflichtige, die keine Bankeinzugsermächtigung der Gemeindekasse erteilt haben, werden gebeten diesen Termin einzuhalten. Nach Ablauf dieser Frist sind Mahnungen fällig, die dann mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen berechnet werden.

Um diese Kosten zu vermeiden, wird empfohlen der Gemeindekasse eine schriftliche Bankeinzugsermächtigung zu erteilen.

Das hierfür benötigte Formular Sepa-Lastschriftmandat erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung, durch telefonische Anfrage per Post oder auf der Internetseite der Gemeinde unter www.unterbreizbach.de/buergerservice/formulare/html .

 


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