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Bekanntmachung im Detail

Bekanntmachung zur Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen des Wartburgkreises – Kindergartenjahr 2022/2023

Gemäß § 20 (3) Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) sind die Gemeinden dazu verpflichtet, die Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2022/2023 öffentlich auszulegen.

Die Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2022/2023 wurde durch den Jugendhilfeausschuss am 7.9.2022 (Beschluss-Nummer JuHi 0248 / 2022) bestätigt und liegt dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) zur Kenntnis vor.

Die Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2022/2023 liegt in der Zeit vom

                                    26.September 2022 bis 26. Oktober 2022

in der Gemeindeverwaltung Unterbreizbach, H.-Heine-Str. 3 zur Einsichtnahme öffentlich aus.

gez. R. ErnstBürgermeister


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