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Bekanntmachung im Detail

Ausschreibung zur Jagdverpachtung des Gemeinschaftsjagdbezirkes Sünna und des Eigenjagdbezirkes Sünna

Die Jagdpachtverträge für den Gemeinschaftsjagdbezirk Sünna und den Eigenjagdbezirk Sünna laufen zum 31.03.2023 aus. Seitens der Jagdgenossenschaft Sünna als auch seitens der Gemeinde Unterbreizbach wurde festgelegt, dass beide Jagdbezirke nur gemeinsam zu pachten sind. Als Verfahren soll gemäß § 4 Abs. 3 ThürJAVO die freihändige Vergabe Anwendung finden.

Die bejagbare Fläche des Gemeinschaftsjagdbezirkes Sünna beträgt 565 ha, davon sind 20 ha Wald- und 545 ha Feldfläche.

Die bejagbare Fläche des Eigenjagdbezirkes Sünna beträgt 134 ha, davon 132 ha Wald und 2 ha Feldfläche.

1. Die Pachtdauer beträgt neun Jahre. Der Pachtzeitraum beläuft sich auf den Zeitraum vom  01.04.2023 bis zum 31.03.2032.

2. Die Verpachtung erfolgt auf Grund: - Einholung schriftlicher Gebote und freihändige Vergabe

3. Bei der Abgabe der schriftlichen Pachtgebote sind folgende Bedingungen zu beachten:

3. 1.  Es wird ein Mindestangebot der Jagdpacht von 3,- €  pro Hektar gepachteter Fläche vorgegeben.

3. 2.  Die Verpachtung erfolgt unter der Maßgabe, dass zu 100 % anfallender Wildschadensersatz durch den bzw. die Pächter zu tragen sind.

3. 3. Eine Verpachtung erfolgt nur an

               - pachtberechtigte Jäger,

               - der oder die pachtberechtigten Pächter sollen keine weitere Jagd gepachtet haben

               - vorrangig sollen pachtberechtigte Jäger, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Unterbreizbach haben, berücksichtigt werden.   

4. Schriftliche Pachtgebote sind dem Jagdvorstand in Sünna verschlossen, in einem separaten zweiten Innenumschlag einzureichen. Es ist der Vordruck zu verwenden. Der Umschlag ist mit „Pachtgebot“ und dem Namen zu kennzeichnen.                                     

5. Gem. § 4 Abs. (12) ThJGAVO erklärt die Jagdgenossenschaft Sünna, den Zuschlag nicht an das Höchstangebot zu binden. Die Jagdgenossenschaft Sünna wird in Absprache mit der Gemeinde Unterbreizbach vom Höchstan-gebot nur dann absehen, wenn dies im Interesse der Verpächter ist.

6. Mit dem Angebot ist eine Kopie des gültigen Jagdscheins abzugeben.

Der Termin zum Einsendeschluss der Gebote ist der 30. September 2022, 13.00 Uhr. Die Pachtangebote richten Sie bitte an den Vorstand der Jagdgenossenschaft Sünna, Jagdvorsteher, Frankfurter-Straße 43, 36414, Unterbreizbach / Ortsteil Sünna. 

 

gez.:  M. Heidrich                                                             gez.: R. Ernst
Jagdvorsteher                                                                  Bürgermeister
Jagdgenossenschaft Sünna                                             Gemeinde
                                                                                                

Anmerkung:Einsicht in die Jagdkataster sowie weiterführende Informationen zu den Jagdbezirken, Abschussplänen, Jahresstrecken an Wildarten u.w. können nach Vereinbarung beim Jagdvorsteher in Sünna eingeholt werden. (Tel.: 036962/20372) 


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