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Wechsel der Kindergärten in den eingeschränkten Regelbetrieb
Auf Grund der zurückgegangenen Infektionszahlen wurde durch das Thüringer Bildungsministerium bekanntgegeben, dass die Kindergärten in Thüringen ab dem 22. Februar wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz (Stufe GELB) wechseln dürfen.
In den 3 gemeindlichen Kindergärten gelten wieder die Bedingungen wie im Dezember letzten Jahres vor der Schließung. Unter anderem bedeutet dies, dass das Prinzip der festen Gruppe mit festem Betreuungspersonal gilt.
Die Kindergärten in Unterbreizbach, Sünna und Pferdsdorf/Rhön sind ab Montag, den 22.02.2021, bis auf weiteres in der Zeit
von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr
geöffnet.
Das Regime des Holens und Bringens wird seitens der jeweiligen Einrichtung gemäß den örtlichen Gegebenheiten in Eigenregie festgelegt.
Ein Früh- und Spätdienst findet nicht statt. Temporäre Einschränkungen bis hin zu Schließungen einzelner Gruppen können auf Grund des festen Personals einer Gruppe im Falle von Krankheit oder auch Urlaub leider vorkommen.
Seitens des Bildungsministeriums wurde die Betretungsregeln konkretisiert. Folgende Personen dürfen die Einrichtungen nicht betreten:
1. Kinder mit gastrointestinalen Symptomen (erhebliche Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen);
2. Kinder mit Muskelschmerzen;
3. Personen mit Störung des Geruchs- bzw. Geschmackssinns;
4. Personen mit schweren respiratorischen Symptomen wie akuter Bronchitis, Pneumonie, Atemnot oder Fieber über 38 °C;
5. Personen mit respiratorischen Symptomen (trockener Husten, Schnupfen, Fieber), wenn zusätzlich
a. ein enger Kontakt zu anderen Personen in der Einrichtung oder während des Angebotes zu erwarten ist; oder
b. eine Exposition gegenüber dem Virus wahrscheinlich ist, insbesondere wenn eine Verbindung zu einem bekannten Ausbruchsgeschehen besteht.
Das Betretungsverbot nach Nr. 5 gilt nicht für Kinder mit Rhinorrhoe (laufender Nase) oder verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern, die gemäß der Beurteilung eines Elternteils oder Betreuenden nicht auf eine beginnende akute Atemwegsinfektion hinweisen.
Eine verbindliche Regelung hinsichtlich der Betreuungsgebühren gibt es seitens des Landes noch nicht. Die Gemeinde geht davon aus, dass das Land die Elterngebühren bei einer Betreuung von bis zu 5 Tagen übernimmt.
Roland Ernst
Bürgermeister
(17.02.2021)
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