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Aktuelles im Detail

Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass gemäß § 37 des Thüringer Wassergesetz die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern nur dann erlaubnisfrei ist, wenn mit Handgefäßen geschöpft wird. Die Entnahme mittels Motorpumpe und Schlauch stellt dagegen eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung dar und bedarf der Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde.


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