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Verpflichtung der Anlieger zur Durchführung der Straßenreinigung

Die Reinigungspflicht für die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage ist in allen Ortsteilen der Gemeinde Unterbreizbach durch die Straßenreinigungssatzung auf die Eigentümer der durch die Straße erschlossenen Grundstücke übertragen. Zur Straßenreinigung gehört neben der Fahrbahn bis zur Straßenmitte auch die Reinigung der Gehwege, der Straßenrinnen und Bordsteine sowie die Pflege anliegender Grün- und Pflanzflächen.

Die Reinigung beinhaltet die Entfernung von Gras, Unkraut, Laub, Schlamm und anderen Verunreinigungen sowie von Gegenständen, die eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können.

Die überwiegende Zahl der Grundstückseigentümer kommt der Straßenreinigungspflicht regelmäßig nach.

Durch Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung werden in den nächsten Wochen Kontrollen durchgeführt und Grundstückseigentümer angeschrieben, die ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen.

Bei gravierenden Verstößen gegen die Straßenreinigungssatzung müssen die betroffenen Anlieger mit Verwarn- bzw. Bußgeldern rechnen.

Ordnungsamt der Gemeinde Unterbreizbach

 


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