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Mähen der Grünstreifen vor den Grundstücken
Aufgrund von Nachfragen zur Zuständigkeit für das Mähen von Grünstreifen vor den Grundstücken möchten wir folgende Hinweise geben.
Grundlage für Reinigungs- und Mäharbeiten an der Straße und angrenzenden Grünstreifen ist die Straßenreinigungsatzung der Gemeinde.
Die Eigentümer der bebauten oder unbebauten Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage sind laut Satzung zur Reinigung und Pflege
- der Gehwege
- der Straßenrinnen
- der Seiten, Rand- und Sicherheitsstreifen (Bankette)
- der Böschungen, Stützmauern und ähnlichem (Grünstreifen) verpflichtet.
Die Mehrheit der privaten Grundstückseigentümer setzt die o.g. Regelung seit vielen Jahren vor den eigenen Grundstücken um. Das Ergebnis war ein gepflegtes Umfeld, in dem wir uns alle wohl fühlen können.
Aber seit einigen Jahren ist eine Tendenz dahingehend erkennbar, dass immer mehr Grundstückeigentümer ihrer Pflicht nicht mehr nachkommen bzw. nachkommen können und die Pflege der Gemeinde „aufbürden“ bzw. „aufbürden wollen“.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes kommen aber an ihre Grenzen. Der Bauhof ist nicht in der Lage, die große Anzahl von Grünstreifen im Gemeindegebiet regelmäßig zu pflegen. Die Folge wird sein, dass die Grünflächen vor den privaten Grundstücken einen ungepflegten Eindruck machen.
So möchte ich an dieser Stelle eindringlich appellieren, der Pflicht zur Reinigung und Pflege gemäß der Straßenreinigungssatzung nachzukommen.
Roland Ernst
Bürgermeister
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