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Herstellung Grundstückszufahrt an der B84
Im Auftrag der Gemeinde wurde im August 2015 eine Grundstückszufahrt an der B 84 in der Ortslage Sünna hergestellt. Das Grundstück gehörte ursprünglich einer Erbengemeinschaft mit dem Bund als Miteigentümer. Auf Umwegen gelangte das Grundstück über die Gemeinde in das Eigentum eines unmittelbar angrenzenden Anliegers.
In der Vergangenheit war der allgemeine Zustand des Grundstückes immer wieder Anlass zu Beschwerden. Teilweise wurde das Grundstück über das Bundesvermögensamt zumindest gemäht. Mit der Herstellung der jetzigen Zuwegung besteht nun die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung.
M. Heidrich
Ortsteilbürgermeister Sünna
Bild 1: Lage des Grundstückes an der B 84
Bild 2: Pflasterfläche im öffentlichen Bereich
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