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Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kindergärten ab dem 27. Mai

Die drei Kindergärten der Einheitsgemeinde beginnen mit dem eingeschränkten Regelbetrieb ab Mittwoch, den 27.05.2020. Mit der Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebes endet die Zeit der Notbetreuung, d.h. jedes Kind hat wieder die Möglichkeit regelmäßig die Einrichtung zu besuchen. Auf Grund  Regeln, die durch den Freistaat bzw. das Jugendamt des Wartburgkreises verbindlich vorgegeben wurden, können die Kinder die Einrichtungen nur an 4 Tagen die Woche besuchen. Auch gelten ab dem 27.05.2020 eingeschränkte Öffnungszeiten - die Kindergärten sind in der Zeit von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet, d.h. ein Früh- und Spätdienst kann nicht angeboten werden. 

Die genannten Einschränkungen sind der Fläche, die für jedes Kind mindestens im Gruppenraum zur Verfügung stehen muss und der Forderung, dass keine Durchmischung der einzelnen Gruppen stattfinden darf, geschuldet. Alle Eltern haben heute einen Brief, der weitere Informationen zum eingeschränkten Regelbetrieb enthält, zugestellt bekommen. Unter anderem sind in dem Brief die 4 Tage aufgelistet, an denen die Eltern ihr Kind bzw. ihre Kinder in die Einrichtungen bringen können. 

Der eingeschränkte Regelbetrieb ist ein weiterer Schritt zur Normalität. Aber wieder der Name schon sagt, ist der Schritt mit Einschränkungen für die Erzeiherinnen, das technische Personal und ganz besonders für die Eltern verbunden. Ich wünsche mir, dass alle mit der notwendigen Akzeptanz, Einsicht und Toleranz mithelfen, die festgelegten Maßnahmen umzusetzen. 

Bleiben Sie gesund.

Roland Ernst
Bürgermeister


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