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Dachentwässerung auf öffentliche Flächen
In der letzten Sitzung des Hauptausschusses wurde das Problem angesprochen, dass bei einigen Grundstücken Fallrohre nicht an das Kanalnetz angeschlossen sind und das Regenwasser direkt auf die Straße läuft. Dies kann insbesondere im Winter dazu führen, dass Eisflächen auf den Straßen entstehen. Diese Gefährdung tritt insbesondere ein, wenn im Bereich der Fallrohre keine Entwässerungsrinnen vorhanden sind.
Wasser von privaten Grundstücken darf generell nicht auf öffentliche Verkehrsflächen geleitet werden. Die Entwässerungsrinnen der Straßen sind oftmals nicht dafür ausgelegt, auch noch privates Wasser der Anlieger aufzunehmen. So kann es zu Aufstauungen kommen, welche u.a. die Straße beschädigen können und auch im Winter zu Gefahren durch Eis / Pfützen usw. führen können.
An die Grundstückseigentümer wird dringend appeliert, ihre Entwässerungsanlagen zu prüfen. Durch die Gemeindeverwaltung werden die betroffenen Eigentümer in den nächsten Wochen angeschrieben.
Wird die Grundstücksentwässerung auf ein Privatgrundstück abgeleitet, ist dies über das Thüringer Nachbarrechtsgesetz zu klären.
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