Klarstellung der Gemeinde zur Beendigung des Mietverhältnisses der Arztpraxis
In den vergangenen Wochen sind in der Öffentlichkeit wiederholt Behauptungen verbreitet worden, wonach die Gemeinde bzw. der Bürgermeister das Mietverhältnis mit der hausärztlichen Praxis gekündigt habe.
Hierzu stellen wir unmissverständlich fest: Diese Darstellung ist falsch und entbehrt jeder Grundlage.
Richtig ist vielmehr, dass die Kündigung des Mietverhältnisses im Dezember 2025 ausschließlich durch die Praxisinhaberin unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist zum 30.06.2026 erfolgt ist. Die Gemeinde hat zu keinem Zeitpunkt eine Kündigung ausgesprochen oder eine Beendigung des Mietverhältnisses veranlasst. Auch wurde die Miete nicht erhöht oder eine Mieterhöhung in Aussicht gestellt – die Miete ist seit 21 Jahren gleichgeblieben.
Durch den Bürgermeister wurde frühzeitig das Gespräch gesucht, um Möglichkeiten für eine Fortführung der ärztlichen Versorgung am Standort zu prüfen. Leider wurde der mehrfach geäußerte Wunsch, sich mal zusammenzusetzen, nicht erwidert.
Der Gemeinderat sowie die Ortsteilbürgermeisterin wurden von Beginn an umfassend über die Kündigung sowie über den gesamten Schriftverkehr informiert.
Mit Blick auf die aktuelle Situation weist die Gemeinde darauf hin, dass die Verbreitung unzutreffender und teilweise bösartiger Gerüchte geeignet ist, das Vertrauen in die kommunale Arbeit zu beeinträchtigen und die ohnehin angespannte Lage zusätzlich zu verschärfen. Die Gemeinde appelliert daher an alle Beteiligten, sich an einer sachlichen und verantwortungsvollen Kommunikation zu orientieren. Die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung hat für die Gemeinde höchste Priorität. Es muss jedoch realistisch festgestellt werden, dass die Aussichten auf eine zeitnahe Nachfolgelösung derzeit schwierig sind. Der Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten, insbesondere im ländlichen Raum, stellt viele Kommunen vor große Herausforderungen.
Erfahrungen anderer Gemeinden zeigen, dass eine erfolgreiche Praxisnachfolge in der Regel einen längeren Vorlauf sowie eine enge Abstimmung aller Beteiligten erfordert.
Roland Ernst
Bürgermeister