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Abbruch von Gebäuden
Abbruch von Gebäuden
HinweiseDie Genehmigungspflicht bzw. die Genehmigungsfreiheit zum Gebäudeabbruch wird in der Thüringer Bauordnung vom 28.03.2014 geregelt. Die Gebäude sind in verschiedene Gebäudeklassen eingeteilt. Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 sowie sonstige Anlagen bis 10 m Höhe sind verfahrensfrei. Hier muss die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens 1 Monat zuvor der unteren Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden. Für alle anderen Gebäude und Anlagen ist eine Abbruchgenehmigung der unteren Bauaufsichtsbehörde erforderlich.
Zuständige Institution
Landratsamt Wartburgkreis
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Telefon: (03695) 6150
Internet: www.wartburgkreis.deZuständiges Amt in der Gemeindeverwaltung
Bau- und Wohnungsverwaltung
Sachbearbeiterin: Frau Vollmer
Tel. (036962) 51215 -
Abfallwirtschaft
Abfallwirtschaft
Hinweise
- Müllabfuhr
- An- und Abmeldung von der Müllentsorgung bei Zu- und Wegzügen
- Sperrmüll
Zuständige Institution
AZV - Abfallwirtschafts-Zweckverband Wartburgkreis - Eisenach
Andreasstraße 11
36433 Bad Salzungen
Telefon: (03695) 673276
Fax: (03695) 673476
Internet: www.azv-wak-ea.deZuständiges Amt in der Gemeindeverwaltung
Bau- und Wohnungsverwaltung
Sachbearbeiterin: Frau Vollmer
Tel. (036962) 51215Verkauf von Restmüllsäcken
Einwohnermeldeamt
Sachbearbeiterin: Frau Hermes
Tel. (036962) 51218 -
Aufgrabungen im öffentlichen Bauraum
Aufgrabungen im öffentlichen Bauraum
Inanspruchnahme, Aufgrabungen von Gehwegen, Nebenanlagen und Gemeindestraßen für private Hausversorgungen oder andere Anlagen
Auskünfte über Versorgungsleitungen der Gemeinde
Abnahmen zur Wiederherstellung der öffentlichen Anlagen, OberflächenabnahmeZuständiges Amt: Bauamt