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Projektfördermaßnahmen für ortsansässige Vereine und Interessengemeinschaften

In diesem Jahr sollen die ortsansässigen Vereine und Interessengemeinschaften nicht nur im Rahmen der laufenden, regelmäßigen Vereinsförderung unterstützt werden, es sollen auch wieder Einzelvorhaben gezielt gefördert werden.

Ziel der Förderung ist es, die Vereine beim Erhalt ihrer Infrastruktur sowie bei notwendigen Neuanschaffungen zu unterstützen. Gefördert werden grundsätzlich nur Projekte bzw. Maßnahmen, die unmittelbar für den Vereinszweck benötigt werden und eine langfristige und nachhaltige Wirkung haben. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Der Fördersatz beträgt 80 %, der Zuschuss ist begrenzt auf maximal 2.000 € pro Antrag. Insgesamt stehen 10.000 € zur Verfügung. Förderanträge können bis zum 30.04.2024 gestellt werden und sind entweder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen oder per Mail an info@unterbreizbach.de zu senden. Entsprechende Formulare hierfür sind auf der
Internet-Seite unter
www.unterbreizbach.de/Bürgerservice/Formulare eingestellt.


Der Ausschuss für Soziales, Vereinsarbeit und kulturelle Angelegenheiten wird in seiner Sitzung im Mai an Hand eines Bewertungsbogens über die Vergabe der Förderung entscheiden.

 

gez. R. Ernst
Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Projektfördermaßnahmen für ortsansässige Vereine und Interessengemeinschaften

 

In diesem Jahr sollen die ortsansässigen Vereine und Interessengemeinschaften nicht nur im Rahmen der laufenden, regelmäßigen Vereinsförderung unterstützt werden, es sollen auch wieder Einzelvorhaben gezielt gefördert werden.

Ziel der Förderung ist es, die Vereine beim Erhalt ihrer Infrastruktur sowie bei notwendigen Neuanschaffungen zu unterstützen. Gefördert werden grundsätzlich nur Projekte bzw. Maßnahmen, die unmittelbar für den Vereinszweck benötigt werden und eine langfristige und nachhaltige Wirkung haben. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Der Fördersatz beträgt 80 %, der Zuschuss ist begrenzt auf maximal 2.000 € pro Antrag. Insgesamt stehen 10.000 € zur Verfügung. Förderanträge können bis zum 30.04.2024 gestellt werden und sind entweder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen oder per Mail an info@unterbreizbach.de zu senden. Entsprechende Formulare hierfür sind auf der
Internet-Seite unter
www.unterbreizbach.de/Bürgerservice/Formulare eingestellt.


Der Ausschuss für Soziales, Vereinsarbeit und kulturelle Angelegenheiten wird in seiner Sitzung im Mai an Hand eines Bewertungsbogens über die Vergabe der Förderung entscheiden.

 

gez. R. Ernst
Bürgermeister


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