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Neue Verkehrsregelung in der Deicherodaer Straße

Nach mehrfacher Beratung im Ortsteilrat Sünna und auf Grund von Anliegerbeschwerden hat die Gemeinde bei der Straßenverkehrsbehörde des Wartburgkreises die Möglichkeiten einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Deicherodaer-Straße in Sünna ausgelotet. Nachdem zunächst die Ausweisung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h durch die Behörde abgelehnt wurde, steht nun die Ausweisung einer  „Geschwindigkeitszone 30“  als Option. Diese neue Regelung hat jedoch zur Folge, dass im gesamten Straßenbereich bei einmündenden Straßen die „rechts vor links“- Regelung gilt. Die bisherigen Vorfahrtsregelungen werden dann aufgehoben.  

Derzeit werden in der Behörde die Anträge der Gemeinde noch geprüft. Sofern diesbezüglich Entscheidungen vorliegen, sollen die neuen Regelungen auch zeitnah umgesetzt werden.


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