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Herstellung Grundstückszufahrt an der B84

Im Auftrag der Gemeinde wurde im August 2015 eine Grundstückszufahrt an der B 84 in der Ortslage Sünna hergestellt. Das Grundstück gehörte ursprünglich einer Erbengemeinschaft mit  dem Bund als Miteigentümer. Auf Umwegen gelangte das Grundstück über die Gemeinde in das Eigentum eines unmittelbar angrenzenden Anliegers.

In der Vergangenheit  war der allgemeine Zustand des Grundstückes immer wieder Anlass zu Beschwerden. Teilweise wurde das Grundstück über das Bundesvermögensamt  zumindest gemäht. Mit der Herstellung der jetzigen Zuwegung besteht nun die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung. 

 

M. Heidrich
Ortsteilbürgermeister Sünna   

Bild 1:   Lage des Grundstückes an der B 84
Bild 2:   Pflasterfläche im öffentlichen Bereich

 


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