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Erhöhung der Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer

Durch den Gemeinderat wurden mit dem Beschluss der  Haushaltssatzung für das Jahr 2017 am 6.12.2016 die Hebesätze der Gemeinde Unterbreizbach für die Grundsteuer A und B bzw. für die Gewerbesteuer angehoben.

Anfang Februar wurden die entsprechenden Steuerbescheide an die Grundstückseigentümer gesendet. Obwohl die Erhöhung in der Tagespresse als auch im Vorderrhönkurier bereits thematisiert wurde, gab es in der Bevölkerung doch einen gewissen Sturm der Entrüstung.

Warum hat die Gemeinde die Hebesätze vergleichsweise drastisch angehoben?

Auf Grund des dramatischen Rückganges der Gewerbesteuer im vergangenen Jahr und auch in diesem Jahr waren wir hierzu mehr oder weniger gezwungen.

 

Die genannten  Hebesätze sind im Gemeindesteuerrecht die Bezeichnung für einen Faktor, der zur Ermittlung der Steuerschuld mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird. Sie sind somit ein Instrument, mit dem die Gemeinden die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern beeinflussen können. Dieses Recht der kommunalen Selbstverwaltung ist im Artikel 28 des Grundgesetzes geregelt.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B wurden in der Gemeinde Unterbreizbach die letzten 25 Jahre nicht angepasst. Die Hebesätze der Gemeinde Unterbreizbach lagen und  liegen deutlich  unter den vom Freistaat Thüringen festgelegten Orientierungshebesätzen.

Bereits im Jahr 2012 hatten von den knapp 60 Gemeinden im Wartburgkreis nur noch 6 Gemeinden einen Hebesatz von 300 Prozent, alle anderen lagen deutlich darüber.  Im Jahr 2014 war es neben Unterbreizbach nur noch die Gemeinde Krauthausen mit einem Hebesatz für die Grundsteuer B von nur 300 Prozent. Der Durchschnitt aller Gemeinden im Wartburgkreis lag vor 3 Jahren bereits bei 382 Prozent und im darauffolgenden Jahr bei 390 Prozent. Der Durchschnitt der Hebesätze im Freistaat Thüringen für die Grundsteuer B lag vor 2 Jahren übrigens bei 421 Prozent!

Hätte die Gemeinde Unterbreizbach wie die anderen Kommunen auch bereits vor 5 Jahren angefangen, den Hebesatz schrittweise zu erhöhen,  hätte die jährliche Mehrbelastung der Grundstückseigentümer nur bei wenigen Euro gelegen. Das Ziel der Gemeinde war es aber über all die Jahre, dass die vergleichsweise hohen Gewerbesteuereinnahmen auch den Einwohnern zugutekommen sollten.

Roland Ernst
Bürgermeister


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