Aktuelles


Do 11.03.2010 11:00 - Einladung zur Mitgliedervollversammlung der Jagdgenossenschaft Unterbreizbach
Mitgliedervvollversammlung der Jagdgenossenschaft Unterbreizbach
am Freitag, den 19.03.2010, um 20.00 Uhr
im Kulturhaus - Weinstube


Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung, Änderungsanträge
3. Bericht des Vorstandes der Jagdgenossenschaft Unterbreizbach
- Information zu den Ergebnissen der öffentlichen gemeinsamen Ausschreibung des
Gemeinschaftsjagdbezirkes der Jagdgenossenschaft Unterbreizbach und
Eigenjagdbezirksflächen der Gemeinde Unterbreizbach
- Bewertung der eingereichten Gebote durch den Jagdvorstand
- Beschlussempfehlung des Jagdvorstandes zur Neuverpachtung ab dem 1.4.2010-
31.3.2019.
- Abstimmung über den Beschlussvorschlag mit Stimmzettel
- Protokollierung der Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung
- Der Vorsteher wird zum Abschluss eines gemeinsamen, mit der unteren
Jagdbehörte abgestimmten, Pachtvertrag mit Gemeinde Unterbreizbach und den
ausgewählten Pächtern unter Beachtung des Beschluss der Jagdgenossenschaft
Unterbreizbach Nr.3/2001 vom 9.1.2001 und auf der Grundlage des gültigen
Gemeinderatsbeschluss 04/2000/2 vom 27.04.2000 durch die Mitglieder-
versammlung autorisiert
4. Auszahlung der Jagdpacht gemäß Mitgliederversammlungsbeschluss vom 13.03.2009 an die Mitglieder oder einen Vertreter wie unten beschrieben (lt. Satzung). Bitte halten Sie die Kontonummer und Bankleitzahl bereit, damit größere Summen von der Jagdgenossenschaft überwiesen werden können.
5. Sonstiges, Diskussion und Anfragen
6. Schlusswort des Vorsitzenden und gemütliches Beisammensein

Alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Unterbreizbach sind zu dieser Mitgliedervollversammlung herzlich eingeladen.


Meinhard Pforr
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Unterbreizbach


(Mitglied der Jagdgenossenschaft Unterbreizbach ist jeder Grundstückseigentümer einer bejagbaren Fläche in der Gemarkung Unterbreizbach und z.T. Sünna.
Bei der Beschlussfassung und der Auszahlung der Jagdpacht kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten aus gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre berufenen Organe oder deren Beauftragte.)

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