| Di 07.11.2006 09:10 - Information zur Baumschutzsatzung der Gemeinde Unterbreizbach |
| Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Unterbreizbach wurde am 26.02.1998 beschlossen. Gegenstand der Satzung ist der Schutz der Bäume in den bebauten und bebaubaren Ortsbereichen der Gemeinde Unterbreizbach. Geschützte Bäume sind: - Einzelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 40 cm, - mehrstämmig ausgebildete Einzelbäume, strauchartige Bäume oder baumartige Sträucher, wie z.B. Deutsche Mispel, Kirschpflaume, Salweide oder Kornelkirsche, wenn wenigstens zwei Stämme jeweils einen Stammumfang von mindestens 35 cm bei strauchartigen Bäumen aufweisen, - Obstbäume mit einem Stammumfang ab 80 cm. Der Stammumfang ist in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden zu messen. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes sind zur sach- und fachgerechten Erhaltung der geschützten Bäume verpflichtet. Es ist verboten, im Geltungsbereich der Satzung Bäume ohne Genehmigung zu entfernen. Anträge zur Entfernung eines Baumes sind bei der Gemeindeverwaltung zu stellen. Als Ersatz für entfernte Bäume sind entsprechend der Satzung Ersatzpflanzungen zu leisten. Diese sind abhängig vom Stammumfang. Bei Obstbäumen ist für jeden gefällten Baum eine Ersatzpflanzung zu leisten. Die Baumschutzsatzung ist während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung einzusehen. |