Schiedsstelle Unterbreizbach
in der Gemeindeverwaltung, H.-Heine-Straße 3
Sprechtag: jeden letzten Donnerstag im Monat von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Tel.: 036962 5120
Bernd Adler - Schiedsmann
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V.
Wegen der traditionellen Überbelastung der Justiz wird in vielen Ländern Deutschlands der Kläger in den meisten nachbarrechtlichen Streitigkeiten und zivilrechtlichen Ehrverletzungsauseinandersetzungen zunächst vorgerichtlich eine Einigung mit seinem Gegner versuchen müssen. Dafür sind in 12 Ländern Deutschlands die Schiedsfrauen und Schiedsmänner die richtige Gütestelle bzw. Schiedsstelle.
Was bieten wir?
Wir sind als einzige vorgerichtliche Schlichtungsorganisation fern jeder sachfremder Interessen. Wir arbeiten damit für die Streitparteien völlig unparteiisch durch ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die nahezu unentgeltlich tätig sind. Ein Vergleich bei uns kann Ihnen einen auf 30 Jahre vollstreckbaren Titel verschaffen, in dem die Verpflichtungen, die die Gegenpartei in einer Zivilsache, aber auch in einer Strafsache übernommen hat, festgelegt werden. Wir arbeiten sehr kostengünstig und bürgernah durch gewählte und geschulte ehrenamtlich tätige Frauen und Männer in Ihrer Nachbarschaft. Wir unterliegen einer ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle durch die Direktoren/Direktorinnen der Amtsgerichte.
Und wenn alles nicht hilft:
Als einzige außergerichtliche Schlichtungsstelle können wir Ihnen eine amtliche Bescheinigung der eventuellen Erfolgslosigkeit des Schlichtungsversuches zur Vorlage bei Gericht ausstellen.
Wir sind nicht unbezahlbar!
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich.
Die rechtsuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto usw.) zu zahlen, die durchschnittlich bei 50 € liegen; im günstigsten Fall können die Parteien einen Vergleich schließen und sich diese Kosten auch noch teilen.
Was können Sie erwarten?
- Sie sitzen bei der Schiedsfrau/dem Schiedsmann als Mediatoren am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem.
- Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, der sie verpflichtet, unparteiisch tätig zu sein.
- Jedoch: Wir können schlichten, aber nicht richten.
- Wir schlichten in den meisten vermögensrechtlichen Angelegenheiten (Zivilsachen) sowie Nachbarschaftsstreitigkeiten und Strafsachen.
Die Institution der Schiedsfrauen und Schiedsmänner hat nachweislich in den strafrechtlichen Privatklageverfahren, aber auch in Zivilsachen zu einer erheblichen Entlastung der Justiz geführt. Die Schiedsämter und Schiedsstellen sind bei bestimmten Privatklagedelikten und auch in manchen Zivilsachen dem Gerichtsverfahren zwingend vorgeschaltet.
Das bedeutet, dass bei
- Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses sowie in den Rauschtaten zu diesen Delikten und
- in Zivilsachen, z. B. in den meisten nachbarrechtlichen Streitigkeiten sowie in den meisten zivilrechtlichen Folgen von Ehrverletzungen und bei
- Diskriminierungen
zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt oder der Schiedsstelle unternommen werden muss.