Nächster Fälligkeitstermin für Steuern und Abgaben am 15. Mai 2025
Um Mahnungen und damit verbundene Mahngebühren sowie möglicherweise Säumniszuschläge zu vermeiden, möchte die Gemeindeverwaltung Unterbreizbach darauf hinweisen, dass am 15. Mai 2025 der nächste Fälligkeitstermin im Jahr 2025 für die Zahlung von Steuern und Abgaben ist.
Wichtiger Hinweis:
Sofern Sie mit dem neuen Steuerbescheid in 2025 ein Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates erhalten haben, ist es zwingend erforderlich, dieses auszufüllen und bei uns einzureichen.
Sollte der Gemeindekasse bereits ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, wird die offene Forderung zum 15.05.2025 von Ihrem Konto abgebucht. Falls Sie diese Variante zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs nutzen möchten, bitten wir Sie, das SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) auszufüllen und der Gemeindekasse zuzusenden.
Dieses Formular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Unterbreizbach: www.unterbreizbach.de/buergerservice/formulare/html.
Darüber hinaus können Sie neben der Bareinzahlung zu den üblichen Öffnungszeiten im Zimmer 206 (Kasse) auch die Möglichkeit der Überweisung nutzen.
Für Zahlungen an die Gemeinde Unterbreizbach stehen folgende Konten zur Verfügung:
Bankverbindungen:
Gläubiger-ID:DE79 ZZZ0 0000 0752 74
Wartburg-Sparkasse
IBANDE60 8405 5050 0000 1039 93
VR-Bank NordRhön eG
IBANDE82 5306 1230 0003 4104 20
VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG
IBANDE19 8409 4754 0102 1926 08
Der nächste Steuertermin ist der 15. August 2025.