Anpassung der Kindergarten-Elterngebühren
Durch den Gemeinderat wurde in der Sitzung am 4. Februar die Änderung der Kindergartengebührensatzung mehrheitlich beschlossen. Dem Beschluss gingen mehrere Beratungen in den gemeindlichen Gremien voraus. Auch wurde die angedachte Erhöhung den Elternbeiräten im November vorgestellt.
Den Gemeinderäten war und ist bewusst, dass die prozentuale Erhöhung erheblich ist. Aber trotz der Erhöhung zum 1. März gehören die Unterbreizbacher Gebühren im Vergleich zu anderen thüringischen Kommunen weiterhin zu den günstigsten. Ein Vergleich mit den hessischen Kommunen verbietet sich, weil in Hessen das Land einen deutlich höheren Anteil der Kosten übernimmt.
Die deutliche Erhöhung ist insbesondere dem Umstand geschuldet, dass die Gebühren seit fünf Jahren nicht den gestiegenen Kosten angepasst wurden.
Die Finanzierung der Kindergärten beruht in Thüringen im Wesentlichen auf 3 Säulen:
•Zuschüsse vom Freistaat
•Elterngebühren
•Gemeinde als Träger
Der Freistaat beteiligt sich mit pauschalen Zuschüssen für jedes Kind, das einen Kindergarten besucht und seit einigen Jahren mit der Übernahme der Elterngebühren für die zwei letzten Kindergartenjahre. Die Eltern beteiligen sich mit den Elternbeiträgen für die ersten 3 Jahre. Die Gemeinde trägt den Rest. Und diese Finanzierungslücke, die die Gemeinde als Träger zu tragen hat, ist von 2019 bis zum Jahr 2023 um 150.000 Euro angewachsen. Der gemeindliche Zuschussbedarf für die 3 kommunalen Kindergärten betrug in 2023 in Summe rund 870.000 Euro. Prozentual trägt die Gemeinde mehr als die Hälfte der Kosten (2023: 57%), der Freistaat rund ein Viertel und die Eltern tragen ca. 12 Prozent. Der Rest entfällt auf die Betriebskostenzuschüsse von umliegenden Gemeinden, aus denen Kinder in unseren Einrichtungen betreut werden. Ein Platz im Kindergarten kostet im Jahr rund 10.000 Euro.
Die Gebühren staffeln sich ab dem 1.März wie folgt:
Betreuung 1. Kind 2. Kind 3. ff. Kind
bis 10 Stunden 190 € 170 € 0 €
bis 7,5 Stunden 170 € 150 € 0 €
Halbtags("Mittagskind")130 € 110 € 0 €
Die Anhebung der Elterngebühren wird den Zuschussbedarf der Gemeinde um ca. 80.000 Euro im Jahr reduzieren. Die neue Satzung sieht vor, dass die Gebühren bis zum Jahr 2028 automatisch um jährlich 5 Prozent angehoben werden.
Der Gemeinderat hat sich es mit der Erhöhung nicht leichtgemacht, aber die finanziellen Rahmenbedingungen lassen hier wenig Spiel zu. Auch die nächsten 2 Jahre wird die Gemeinde den Großteil ihrer Ausgaben aus den Rücklagen begleichen müssen. Allein in diesem Jahr ist mit einer Entnahme von über 5 Millionen Euro zu rechnen! Dies ist zum großen Teil den Umlagen geschuldet, die die Gemeinde Unterbreizbach an den Wartburgkreis und den Freistaat Thüringen zahlen muss.
Ich danke den Eltern für ihr Verständnis und wünsche Ihnen und Ihren Kindern weiterhin eine schöne und bereichernde Zeit in unseren Einrichtungen.
Roland Ernst
Bürgermeister