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Bürgerhaus - Saal oder Bürgerraum

Adresse
36414 Unterbreizbach, OT Sünna
Frankfurter Straße 25  

Als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen werden Nutzungsentgelte erhoben:

Genutzte Räume/Technik           Tagessatz                Berechnung Betriebskosten


Gesamtobjekt                                   150 €                                     ja
(Saal, Bühne, Theke, Bürgerraum, Küche, Toiletten, Garderobe, Lagerraum)

Saal                                                   100 €                                     ja
(Saal, Bühne, Theke, Küche, Toiletten, Garderobe, Lagerraum)

Bürgerraum                                        90 €                                     nein
(einschließlich Küche/Theke, Toiletten, Saalvorraum)

Bürgerraum                                         75 €                                    nein   
(einschließlich Küche/Theke, Toiletten)

                  Jeder weitere Tag             40 €                                     nein

Tonanlage                                           50 €   

Beamer und Leinwand                        10 €   

Bei Nutzung des Saales sind die anfallenden Stromkosten zuzüglich zu den Nutzungsentgelten durch die Nutzer zu zahlen. Der Kilowattstundenpreis richtet sich nach dem jeweiligen für das Objekt gültigen Stromtarif.

Für alle Räumlichkeiten gelten hinsichtlich der Nutzungsentgelte folgende Festlegungen:

gewerbliche Veranstaltungen                                                                150 %
(Disco, Tanzveranstaltungen, Verkaufsveranstaltungen u.ä.)
                                                               
Veranstaltungen ortsansässiger Vereine (vereinstypisch)                        50 %

Veranstaltungen ortsansässiger Vereine mit gewerblichem Hintergrund   75%

private Veranstaltung von max. 3 Stunden, Trauerfeiern u.ä.                    40%

vereinsinterne Veranstaltungen ortsansässiger Vereine
(Jahreshauptversammlungen u.ä.):

Nutzung Saal (Unterbreizbach, Sünna)          30 €        zzgl. Stromkosten

Nutzung übrige Räumlichkeiten                      30 €

Die Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt für Veranstaltungen der Gemeinde, der Kirchgemeinde, der Schulen, der Kindergärten sowie der Ortsgruppen bzw. Ortsvereine der Parteien und der Fraktionen des Gemeinderates kostenlos.

Ob auf Grund der durchgeführten Veranstaltung Betriebskosten zu zahlen sind, Entscheidet der Bürgermeister.

Der Bürgerraum ist für eine Personenzahl von ca. 45 Personen für Feierlichkeiten geeignet.
Der Saal mit Bühne ist für ca. 100 Personen ausgelegt.
Die Küchenausstattung ist für die Anzahl o.g. Personen ausgelegt.

Weitere Informationen

Das Bürgerhaus befindet sich im Ortskern von Sünna, direkt an der B 84. Der Haupteingang zum Bürgerhaus befindet sich im Hofbereich und ist über den Parkplatz erreichbar.
Die Räumlichkeiten sind über einige Treppenstufen zu erreichen. Die Garderobe und die Toiletten befinden sich im Kellergeschoss und sind ebenfalls über eine Treppe erreichbar.
Ein behindertengerechter Eingang zu den Räumlichkeiten kann von der B 84 erfolgen.

Zuständig für die Reservierung und nähere Auskünfte:
Frau Hermes, Tel. (036962) 51218

Verfügbarkeit

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